Wenn Sie eine Funktion von einem Drittanbieter einbinden, z. B. Google Maps oder Youtube, wird diese Funktion so lange unterbunden, bis der Besucher hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erteilt.
Eine vorherige Aktivierung ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers verstößt gegen die Datenschutzbestimmungen.
Dies kann in der Consent bar erfolgen oder an der betreffenden Stelle im Projekt, wo die Funktion benötigt wird.
Dadurch wird dem Nutzer die Möglichkeit gegeben, direkt beim Besuch seine Einwilligung zu geben oder eben erst, wenn er genau diese Funktion nutzen möchte.
An dieser Stelle wird auch der Teil der Datenschutzerklärung ausgegeben, die die Drittanbieterfunktion erklärt. Dieser ist identisch mit der langen Beschreibung, die Sie bei der Erstellung des Inhalts erstellt haben.
Der Besucher hat die Möglichkeit sich erst direkt auf der Seite, auf der er sich befindet, die Informationen zum Datenschutz anzusehen und dann diese Funktion zu aktivieren.
Auf diese Art und Weise handeln Sie absolut datenschutzkonform und geben dem Nutzer alle Informationen, die er braucht.